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Erstmalige Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG - Pflicht vor deinem ersten Arbeitstag mit Lebensmittelkontakt.
Pflicht-Auffrischung nach §§ 42, 43 IfSG - alle 2 Jahre erneut vorgeschrieben.
Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
"Neuen Job im Restaurant angefangen, Zertifikat in 10 Min am Vorabend erledigt."
"War skeptisch ob das offiziell reicht — Arbeitgeber hat es sofort akzeptiert."
"Komplett vom Handy aus in der Pause gemacht."
"Kein Termin beim Gesundheitsamt nötig, günstiger und schneller."
"Auf Türkisch verfügbar, hat mir das Verstehen leicht gemacht."
"Kein Fachwissen nötig, alles verständlich erklärt."
Dein ausstellender Arzt
Facharzt Matthias Zobel - vom Gesundheitsamt beauftragt zur Ausstellung deines Gesundheitszeugnisses
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