Digitales Gesundheitszeugnis
Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG
Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG
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Pro Kundenkonto kann maximal 1 Kurs erworben werden
Wenn Sie mehrere Kurse erwerben wollen (bspw. für Ihre Mitarbeiter) können sie das ganz einfach hier machen.
Was ist das?
Die Erstbelehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist gesetzlich vorgeschrieben, bevor du eine Tätigkeit mit Lebensmittelkontakt oder in hygienisch sensiblen Bereichen aufnimmst – z. B. in der Gastronomie, Pflege, Kita, Reinigung oder im Lebensmittelverkauf.
Bin ich hier richtig?
✅ Ja, wenn du noch keine Belehrung durch ein Gesundheitsamt oder eine:n beauftragte:n Ärzt:in gemacht hast – oder
✅ wenn dein bisheriges Zertifikat älter als 3 Monate ist und du seitdem nicht beruflich tätig warst
❌ Nein, wenn du bereits eine gültige Erstbelehrung hast und seitdem regelmäßig in deinem Job gearbeitet hast – dann genügt die Folgebelehrung
Was bekommst du?
🎯 Gesetzeskonforme Online-Erstbelehrung mit Zertifikat nach §§ 42, 43 IfSG, bundesweit gültig und von allen Gesundheitsämtern anerkannt
🎯 Zertifikat ausgestellt im Namen von Dr. Matthias Zobel, gemäß § 43 Abs. 1 IfSG – jederzeit abrufbar im Kundenkonto
🎯 PDF-Zertifikat automatisch generiert direkt nach Abschluss
🎯 Kompletter Ablauf in nur ca. 15 Minuten
🎯 Preisgünstigste Erstbelehrung – ohne versteckte Kosten
So funktioniert’s:
Hier erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du deinen Kurs freischalten kannst und dein Zertifikat erhältst
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