Digitales Gesundheitszeugnis
Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG
Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG
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Was ist das?
Die Erstbelehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist gesetzlich vorgeschrieben, bevor du eine Tätigkeit mit Lebensmittelkontakt oder in hygienisch sensiblen Bereichen aufnimmst – z. B. in der Gastronomie, Pflege, Kita, Reinigung oder im Lebensmittelverkauf.
Bin ich hier richtig?
✅ Ja, wenn du noch keine Belehrung durch ein Gesundheitsamt oder eine:n beauftragte:n Ärzt:in gemacht hast – oder
✅ wenn dein bisheriges Zertifikat älter als 3 Monate ist und du seitdem nicht beruflich tätig warst
❌ Nein, wenn du bereits eine gültige Erstbelehrung hast und seitdem regelmäßig in deinem Job gearbeitet hast – dann genügt die Folgebelehrung
Was bekommst du?
🎯 Gesetzeskonforme Online-Erstbelehrung mit Zertifikat nach §§ 42, 43 IfSG, bundesweit gültig und von allen Gesundheitsämtern anerkannt
🎯 Zertifikat ausgestellt im Namen von Dr. Lorem Ipsum, gemäß § 43 Abs. 1 IfSG – jederzeit abrufbar im Kundenkonto
🎯 PDF-Zertifikat automatisch generiert direkt nach Abschluss
🎯 Kompletter Ablauf in nur ca. 15 Minuten
🎯 Preisgünstigste Erstbelehrung – ohne versteckte Kosten
So funktioniert’s:
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